Geprüfter Fachwirt (m/w/d) im
Gesundheits- und Sozialwesen

mit IHK Abschluss

Die Bereiche des Gesundheits- und Sozialwesens sind in ihren unterschiedlichen fachlichen und organisatorischen Ausprägungen weiterhin ein stark wachsender und hoch moderner Dienstleistungsbereich. Neben den ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen, Organisationen und Institutionen gibt es auch eine Vielzahl von Verbänden, die wichtige Aufgaben im Gesundheits- und Sozialwesen wahrnehmen.

Die fachlichen Aufgaben umfassen daher insbesondere die Befähigung, den Dienstleistungsprozess als Wertschöpfungsprozess zu steuern und eigenverantwortlich personal- und betriebswirtschaftliche Aufgaben- und Problemstellungen unter Beachtung umfassender Qualitätsmanagementmaßnahmen einer zielgerichteten Lösung zuzuführen. Dazu gehört auch, den Dienstleistungsprozesses sowie die interdisziplinäre und berufsübergreifende Zusammenarbeit anforderungsgerecht zu gestalten.

Die Ausbildung beinhaltet folgende Schwerpunkte:

Leistungen des Bildungsträgers

Sonstiges

Ausbildungskosten

Termine

Voraussetzungen für die IHK-Abschlussprüfung:

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre persönlichen Zulassungsvoraussetzungen bei der zuständigen IHK prüfen zu lassen.