Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

mit IHK Abschluss

Immer mehr Tätigkeiten werden als Dienstleistungen bezeichnet oder entstehen gänzlich neu. Sie grenzen sich dadurch ab, dass sie keine Arbeiten der industriellen und handwerklichen Produktion sind, gleichwohl aber Bestandteile aller Branchen.

Die Ausweitung der Dienstleistungsbereiche führt nicht nur zu Umstellungen der traditionellen Inhouse-Dienstleistungen, wie beispielsweise der kaufmännischen Sachbearbeitung, sondern auch zur Entstehung neuer Leistungen.

Die stetige Entwicklung und die wachsenden Qualitätsmaßstäbe im expandierenden Dienstleistungssektor bringen vor allem Veränderungen in den Geschäftsprozessen mit sich:
Es kommt zu einer Neuorientierung in den Kundenbeziehungen. Das veränderte Kommunikations- und Konsumverhalten der Kunden wird stärker berücksichtigt.

Dieser Prozess ist nicht abgeschlossen. Neue Aufgaben, Tätigkeitsfelder und dadurch notwendige neue Qualifikationsinhalte werden hinzukommen und die Familie der Dienstleistungsberufe und Weiterbildungsabschlüsse ergänzen.

Um diese Veränderungen schnell und flexibel mit spezifischen und praxisnahen Weiterbildungen unterstützen zu können, wurden von den Industrie- und Handelskammern bereits 1999 so genannte „Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen“ entwickelt. Dieses Qualifizierungsmodul – zugleich auch Prüfungsteil in vielen IHK-Fortbildungsregelungen – ist 2007 überarbeitet worden. Die „Handlungsfeldübergreifenden Qualifikationen“ sind nunmehr die „Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen“. Diese Teilqualifikation wird als Modul (Baustein) im Hinblick auf die weitergehende Qualifikation betrachtet. Die branchenspezifischen Anforderungen der jeweiligen Weiterbildung bzw. Weiterbildungsprüfung werden konkret in dem „Handlungsspezifischen Prüfungsteil“, wie z. B. beim Gepr. Fachwirt im Bahnbetrieb definiert.

Die Ausbildung beinhaltet folgende Schwerpunkte:

1. Lern- und Arbeitsmethodik (10 UE)

2. Volks- und Betriebswirtschaft (40 UE)

3. Rechnungswesen (45 UE)

4. Recht und Steuern (80 UE)

5. Unternehmensführung (65 UE)

Leistungen des Bildungsträgers

Voraussetzungen für die IHK-Abschlussprüfung:

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer:

Sonstiges

Ausbildungskosten

Termine